Fragen und Antworten zu Burkwil

Die häufigsten Fragen zu Burkwil beantworten wir hier.

Fragen zur Vermietung von Wohnungen

  • Gibt es noch freie Wohnungen in Burkwil?

    Aktuell sind fast alle Wohnungen in Burkwil vermietet. Freie Wohnungen finden Sie hier:
    https://navigator.tend.ch/burkwil

    Ab Januar 2026 dann zusätzlich auf newhome.ch – Wer interessiert ist, kann sich mit wenigen Klicks ein Suchabo einrichten. Wichtig. Wir empfehlen, dafür den Filter «Mieten» zu wählen und den Suchradius auf 1 km um die Lütisämetstrasse in Meilen zu setzen. Weitere Kriterien wie Zimmeranzahl oder Mietpreis lassen sich nach Bedarf ergänzen. Am Ende einfach auf «Suchabo erstellen» klicken – und schon werden neue Inserate automatisch per E-Mail gemeldet.

    Wichtig: Das Suchabo umfasst alle Objekte im Umkreis von 1 km – also auch solche von ande-ren Verwaltungen. Eine Einschränkung auf nur unsere Wohnungen in Burkwil ist derzeit tech-nisch noch nicht möglich. Diese Form der Ausschreibung passt zur Philosophie von Burkwil: Kei-ne Warteliste, dafür ein offener, fairer Prozess, bei dem alle Interessierten dieselben Chancen haben.

  • Was sind die Vermietungskriterien für Burkwil?

    Burkwil ist ein Mehrgenerationenwohnprojekt. Die Vermietungskriterien sind auf eine Durchmi-schung bezüglich Alter und sozialem Status ausgerichtet. Bei der Erstvermietung liegt ein be-sonderer Fokus auf Altersdurchmischung und Belegungsregelung – Anzahl Zimmer minus 1 ent-spricht der Mindestanzahl Personen (Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt).

    Beispiel: Mindestbelegung für eine 3.5-Zimmerwohnung sind 2 Personen.

  • Wie gehe ich vor, wenn ich mich anmelden bzw. um eine Wohnung bewerben möchte?

    Die Bewerbung erfolgt ab 1. Oktober 2024 online direkt über die Website burkwil.ch und ist für all jene offen, die sich bis zum 18. September 2024 für den Newsletter eingetragen haben (per Login):

    Halten Sie hierfür folgende Dokumente bereit:

    • Scan von ID oder Pass (auch für Schweizer Bürger/-innen)
    • CreditTrust-Zertifikat oder Betreibungsregisterauskunft mit Rückblick über die letzten zwei Jahre (nicht älter als zwei Monate)
    • Aufenthaltsbewilligung
    • Schufa-Auskunft (falls in den letzten zwei Jahren in Deutschland wohnhaft)
    • Angaben von Arbeitgeber/-in und Vermieter/-in (E-Mailadresse und Telefonnummer)

    Wir sind bemüht, allen, die sich bis zum 18. September 2024 für den Newsletter registriert oder sich als Mieterinteressierte gemeldet haben, den Zugang zur Anmeldung zur ermöglichen. Für Personen, denen der Umgang mit Online-Instrumenten nicht möglich ist und die keine anderweitige Unterstützung finden, steht das Vermietungsteam gerne hilfreich zur Seite.

  • Was müssen künftige Bewohner/-innen sonst noch erfüllen?

    Die Stiftung Burkwil hat eine Charta verfasst, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern – im Rahmen der individuellen Möglichkeiten – einen aktiven Beitrag zur sozialen Gemeinschaft fordert. Die Charta ist für Mieterinnen und Mieter bindend und Teil des Mietvertrags.

  • Wann sind die Bezugstermine vorgesehen?

    Die Wohnungen werden in zwei Etappen fertiggestellt und können nach aktuellem Planungsstand wie folgt bezogen werden:
    Ab Januar 2026: Weidächerstrasse Nr. 1 – 23 (Häuser B bis F)
    Ab April / Mai 2026: Lütisämetstrasse Nr. 132 – 140 (Haus A)

  • Wer hat Anrecht auf eine Wohnung in Burkwil?

    Grundsätzlich haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich auf eine Wohnung in Burkwil zu bewerben, soweit die Belegungsvorschriften und die weiteren Vermietungskriterien eingehalten werden.

    Bei der Wahl der Bewohnerinnen und Bewohner achtet Burkwil auf eine gute soziale Durchmischung. Willkommen sind Menschen aus allen Generationen und Lebenswelten, die sich an den Werten des Zusammenlebens orientieren und Teil der Gemeinschaft Burkwil sein möchten. Besonders Rücksicht genommen wird auf das Verhalten älterer Menschen am Wohnungsmarkt; auf diese Weise kommt die Stiftung der Verpflichtung aus dem Baurechtsvertrag nach.

  • Welche Verträge gelten für die Miete in Burkwil?

    Oberstes Vertragselement ist die Charta der Stiftung Burkwil, in der die ideellen Werte des Zusammenlebens abgebildet sind. Rechtlich bindend sind der Mietvertrag des Hauseigentümerverbands samt dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Vermietungsreglement und die Hausordnung der Stiftung Burkwil.

  • Wer entscheidet abschliessend bei Unsicherheiten aus dem Vermietungsreglement?

    Abschliessend entscheidet die Geschäftsstelle anhand der vorliegenden Kriterien und des Mietrechts.

  • Ist Untervermietung erlaubt?

    Ja, bis zu maximal einem Jahr. Eine Untervermietung ist mit Zustimmung des Vermieters gestattet.

  • Wie wird sich der Mietzins zusammensetzen?

    Die Mietzinse werden gemäss Baurechtsvertrag mit der Gemeinde Meilen nach dem Prinzip der Kostenmiete erhoben. Es wird nur so viel Miete erhoben, als dass es zu einer angemessenen Bruttorendite unter Berücksichtigung des Baurechtszinses, dem Unterhalt, der Bewirtschaftung sowie der gemeinschaftlichen Nutzung der Allgemeinräumenden reicht. Die Kapitalverzinsung basiert auf dem Referenzzinssatz.

  • Bleiben die Mieten damit stabil?

    Um die Mieten für die Gemeinde Meilen angemessen zu halten, verzichtet die Stiftung Burkwil auf die Erhebung des maximal möglichen Mietzinses für mindestens fünf Jahre. Darüber hinaus bestimmen die kostentreibenden Faktoren, u.a. der Baurechtszins und der Referenzzinssatz, über allfällige Anpassungen.

  • Welches sind die Kündigungstermine?

    Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestmietdauer gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, kündbar per Ende Juni und September.

  • Wie hoch sind die Kautionen angesetzt? Welche Möglichkeiten werden sich hierfür bieten?

    Die Kaution wird 2 Bruttomonatsmieten betragen. Es wird die Möglichkeit bestehen, die Kaution entweder als Barkaution (Kautionskonto) oder alternativ in Form einer Kautionsversicherung während dem Bewerbungsprozess zu wählen.

  • Sind die Wohnungen für ältere Menschen geeignet?

    Ja. Alle Häuser südlich des Dollikerbachs sind nach LEA-Standards (Living Every Age) geplant und umgesetzt.

  • Verfügen alle Treppenhäuser auch über eine Liftanlage?

    Jeder Hauszugang verfügt über mindestens eine Liftanlage mit übergrossem Lift zu den einzelnen Etagen. Die Lifte sind damit auch mit Gehhilfen (Rollator, Rollstuhl) benutzbar.

  • Wo wird die Wäsche gewaschen?

    Jede Wohnung ist mit Waschmaschine und Trockner ausgestattet. Die Studios können die pro Hauszugang vorhandene gemeinschaftliche Waschmaschine nutzen.

  • Ist die Gartenanlage zur Nutzung für alle frei?

    Die Gartenanlage entspricht ebenfalls den LEA-Vor- gaben (siehe oben, Altersgerechtigkeit); sie gehört zur Allgemeinfläche und steht allen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung. Nahe dem Dollikerbach befindet sich zudem ein Generationenspielplatz.

  • Dürfen in den Wohnungen Musikinstrumente benutzt werden?

    Holzhäuser sind lärmempfindlicher als Steinhäuser. Aus diesem Grund steht für musikalisch Aktivitäten das gemeinschaftliche Musikzimmer zur Verfügung. Ansonsten gelten die üblichen Ruhezeiten. Die Details sind der Hausordnung zu entnehmen. 
    Das Erteilen von Musikunterricht in den Wohnungen ist explizit untersagt.

  • Stehen Veloräume zur Verfügung?

    Den Mieterinnen und Mietern stehen die gekennzeichneten Veloräume zur Verfügung. Auf dem Areal sind Velos nur an zugewiesenen Stellen erlaubt.

  • Verfügen die Wohnungen über Kellerräume?

    Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerabteil.

  • Welche weiteren Räume ausser der eigenen Wohnung können die Mieter/-innen nutzen?

    Es stehen den Mieterinnen und Mietern zahlreiche Allgemeinräume zur Verfügung, die jederzeit oder nach einem bestimmten Zeitplan genutzt werden können. Die Nutzenden sind dafür verantwortlich, dass die Ordnung jederzeit sichergestellt ist. Die Nutzung ist teilweise in den Mietpreisen enthalten, für individuelle oder regelmässige Nutzungen können Vereinbarungen getroffen werden; diese sind teilweise entgeltlich.

  • Können Allgemeinräume auch von Dritten – also Personen ohne Wohnung in Burkwil – genutzt werden?

    Teilweise ist dies möglich, beispielsweise für die Durchführung von Kursen in den Ateliers oder Veranstaltungen im Salon Burkwil oder die Nutzung von Arbeitsplätzen im Shared-Office-Bereich. Wenn nötig, haben die Bewohnerinnen und Bewohner von Burkwil Vorrang. Die Details regelt die Geschäftsstelle.

  • Welche Verpflichtungen gehen Vermietungen über die Bezahlung des Mietzinses hinaus ein?

    Gemäss Charta der Stiftung Burkwil ist ein aktiver Beitrag zur sozialen Gemeinschaft gefordert.

  • Besteht ein Anspruch auf einen Parkplatz?

    Parkplätze können gemietet werden, wenn ein Mietverhältnis besteht und solange Parkplätze verfügbar sind.

  • Sind Haustiere erlaubt?

    Grundsätzlich ja, sofern das Tierwohl sichergestellt werden kann. Es muss eine Tierhaltebewilligung bei der Vermieterin beantragt werden. Bei Hunden freuen wir uns ausserdem auf ein Foto inkl. Rasse und Schulterhöhe, welches der Bewerbung beigelegt werden kann. Listenhunde, Reptilien oder andere exotische Tiere sind generell nicht erlaubt.

  • Können Mieter/-innen ihren Strom bei einem Anbieter ihrer Wahl erwerben?

    Nein, die Stiftung Burkwil sieht ein System der Eigenversorgung vor. Entsprechend sind die Mieterinnen und Mieter verpflichtet, diesen selbsterzeugten Strom zu erwerben.

  • Was können Bewohnerinnen und Bewohner tun, wenn sie sich ihre Wohnung in Burkwil nach dem Einzug nicht mehr leisten können?

    Grundsätzlich gelten die staatlichen Strukturen (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe). Bei nachweisbarem Anspruch auf Unterstützungsleistungen oder in Not- fällen kann die Stiftung Burkwil den Mietzins bei einem Teil der Wohnungen vorübergehend zusätzlich vergünstigen. Bei dauerhafter finanzieller Schwierigkeit müssen die Mieterinnen und Mieter bei der nächsten Gelegenheit in eine günstigere Wohnung innerhalb der Siedlung wechseln.

Fragen zum Projekt

  • Wann wurde Burkwil realisiert?

    Die Meilensteine des Bauprojekts:

    • 2. Dezember 2019: Zustimmung Baurechtsübertragung
    • März 2020: Baurechtsvertrag
    • Mai 2020–September 2021: Planung
    • Juli 2021: Baueingabe
    • Juni 2022: Baubewilligung erhalten
    • August 2022: rechtskräftig
    • März 2023: Spatenstich
    • Herbst 2023: Grundsteinlegung
    • Oktober 2024: Beginn Erstvermietung
    • Spätherbst 2025: Abschluss 1. Bauetappe
    • Januar 2026: Einzug Häuser südlich des Dollikerbachs
    • Herbst 2026: Abschluss 2. Etappe und Einzug nördlich des Dollikerbachs
  • Nach welchen Grundsätzen wird Burkwil gebaut?

    Mit einer energieschonenden Bauweise orientiert sich Burkwil an den Voraussetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft. Mit den Angeboten fördert Burkwil eine ökologische Lebensweise und ein umweltschonendes Verhalten im Alltag.

    Burkwil entspricht dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS. Der Standard zerti¬fiziert nachhaltige, ganzheitliche und zeitgemässe Bauten, die die Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirt-schaft und Umwelt umfassend in Planung, Bau und Betrieb einbeziehen.

    Burkwil ist LEA-zertifiziert (Living Every Age). Das Gütesiegel für hinder¬nisfreie und altersge-rechte Wohnungen.

  • Wer sind die Architekt:innen?

    Architekturbüro Duplex Architekten Zürich Planung; Ausführung durch GMS Partner AG.

  • Wer ist zuständig für die Landschaftsarchitektur?

    MüllerIllien AG aus Zürich hat den Beitrag von Duplex Architekten als Landschaftsarchitekten begleitet und ist für die Realisierung der Umgebungsarbeiten verantwortlich.

  • Wie gross ist die Fläche des gesamten Burkwil-Areals?

    Das Baugrundstück Weid beinhaltet drei vereinte Parzellen und bildet den östlichen Abschluss der Gemeinde Meilen, nahe an der Gemeindegrenze zu Uetikon am See. Es umfasst eine Fläche von rund 19'000 Quadratmetern. Mehr zum Standort finden sie hier.

  • Welche Wohnungsgrössen und wie viele Wohnungen gibt es?

    Auf einer Wohnfläche von rund 9'300 Quadratmetern gibt es Platz für rund 160 bis 180 Bewohnerinnen und Bewohner. Geplant sind 104 Wohneinheiten. Um die soziale Durchmischung zu fördern, sind Mietwohnungen in verschiedenen Grössen und Preiskategorien geplant. Vom kleinen Studio bis zur geräumigen Gemeinschaftswohnung über zwei Etagen, Einheiten von 1.5 bis 5.5.-Zimmern in insgesamt sechs Gebäudekörpern. Somit gibt es Wohnmöglichkeiten für Alleinstehende, Paare, Familien und Wohngemeinschaften. Es besteht zudem die Möglichkeit, dauerhaft oder vorübergehend Gäste- und Einzelzimmer zuzumieten.

  • Wie gross sind die zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen?

    Auf rund 1`100 Quadratmetern bietet Burkwil unterschiedlich grosse Räumlichkeiten für gewerbliche Nutzung aus den Bereichen Kultur, Gastronomie, Detailhandel sowie Dienstleistungen mit Fokus Gesundheit und Wohlbefinden.

  • Wie hoch sind die Gesamtprojektkosten der Mehrgenerationensiedlung?

    Die Planungs- und Baukosten für Burkwil betragen nach Planungsstand März 2023 rund 85 Millionen Franken – dazu kommen der jährliche Baurechtszins und die bauherrenseitigen Leistungen.

  • Wie hoch ist der Baurechtszins?

    Der Baurechtsvertrag sieht in den nächsten 60 Jahren einen jährlichen Baurechtszins von mindestens 700'000 Franken pro Jahr vor.

  • Waren interessierte Mieter:innen an der Entwicklung von Burkwil beteiligen?

    In der Planungsphase wurden Nachbarschaft und Expert:innen einbezogen.

  • Was passiert mit dem Dollikerbach?

    Der Bach gehört dem Kanton Zürich, wird in die Siedlung integriert und vom Kanton, un-ter Leitung der Gemeinde Meilen, teilweise renaturiert und aufgewertet. Die Stiftung be-rücksichtigt ihn im Gestaltungskonzept.

  • Wer ist die Baurechtsgeberin?

    Baurechtsgeberin ist die Gemeinde Meilen. Mit dem Ja der Meilemerinnen und Meilemer zum Baurechtsvertrag zwischen ihrer Gemeinde und der gemeinnützigen Stiftung Burkwil gibt die Gemeinde das Grundstück für mindestens 60 Jahre im Baurecht an die Stiftung ab. Der Baurechtsvertrag verpflichtet die Stiftung Burkwil, den besonderen Anforderungen älterer Menschen Rechnung zu tragen. Zudem soll die Festlegung der Mietzinse den Grundsätzen der Kostenmiete folgen.

Fragen zur Lage und Verankerung in Meilen

  • Was zeichnet die Gemeinde Meilen aus?

    Die Zürichseegemeinde Meilen ist mit rund 14'000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kleine Stadt. Die Meilemerinnen und Meilemer sprechen jedoch bewusst von ihrem „Dorf“; man kennt und grüsst sich. Die Lage direkt am See, Erholungsgebiete in der Natur und die gute Verkehrsanbindung an Zürich und Rapperswil sowie die gut ausgebaute Infrastruktur machen Meilen lebens- und liebenswert. Somit war es für die Stiftung eine glückliche Fügung, dass die Gemeinde Meilen auf der Weid über eine Fläche verfügt, die optimal zum Projekt passt.

  • Wo befindet sich die Siedlung Burkwil?

    Das Grundstück Weid beinhaltet drei Parzellen im Osten des Gemeindegebietes in Obermeilen, nahe an der Gemeindegrenze zu Uetikon am See. Es umfasst eine Fläche von rund 19'000 Quadratmetern.

Fragen zur Besonderheit von Burkwil

  • Was ist das Besondere an der Mehrgenerationensiedlung?

    Die Mehrgenerationensiedlung Burkwil wird Leben, Freizeit und Arbeit vereinen und damit einen Mehrwert schaffen. Die Stiftung Burkwil strebt deshalb Bau und Betrieb der Siedlung nach sozialen, ökologischen und lokalen Grundsätzen an. Das Zusammenleben zwischen den künftigen Nachbarinnen und Nachbarn, insbesondere die Verbindung von Menschen aus verschiedenen Generationen, steht im Zentrum. Infrastruktur und Dienstleistungen sind auf die Autonomie, Privatsphäre sowie zur Förderung der Selbstbestimmung insbesondere von Menschen ab dem dritten Lebensabschnitt ausgerichtet. Die gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räume mit hoher Aufenthaltsqualität fördern die soziale Durchmischung und die soziale Integration. Zudem gibt es gesundheitliche Unterstützungsangebote und Angebote für Freizeit und Leben für Alt und Jung.

  • Was macht Burkwil zu einem ökologischen Leuchtturmprojekt?

    Burkwil legt Wert auf Nachhaltigkeit und Ökologie. Das Projekt orientiert sich an den Voraussetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft. Dazu gehört der Einsatz erneuerbarer Energieressourcen, die aktive Nutzung von Regenwasser sowie ein möglichst geringer ökologischer Fussabdruck. Dies gilt für den Bauprozess, die verwendeten Materialien sowie den späteren Betrieb. Hinzu kommt die auf Biodiversität ausgerichtete, natürliche Umgebungsgestaltung, die auch den Dollikerbach einbezieht.

  • Was bedeutet die LEA-Zertifizierung?

    Die altersgerechte Bauweise von Burkwil erfüllt die Kriterien der LEA-Zertifizierung. LEA steht für Living Every Age (zu deutsch: Leben in jedem Alter) und bezieht sich auf bauliche und architektonische Gegebenheiten innerhalb und ausserhalb einer Wohnung sowie der unmittelbaren Umgebung der Wohnanlage. Angestrebt wird der LEA-Gold-Standard für die überwiegende Mehrheit der Wohnungen.

  • Was sollen die Menschen mitbringen, die in Burkwil wohnen möchten?

    Die Menschen in Burkwil sollen sich zu den Werten im Zusammenleben bekennen, zum umsichtigen und ökologischen Verhalten, zum regionalen Bezug und zum gesellschaftlichen Engagement. Sie bezeugen dies mit der Unterzeichnung der Burkwil Charta.

  • Wie trägt die Stiftung Burkwil zum Leben in der Siedlung bei?

    Das Zusammenleben zwischen den Nachbarinnen und Nachbarn, insbesondere die Verbindung von jüngeren und älteren Menschen steht im Zentrum von Burkwil. In der Vermietung setzt sich die Stiftung Burkwil für eine gute soziale Durchmischung ein. Sie gibt die Rahmenbedingungen vor, damit sich die Menschen im Burkwil an den Grundsätzen und Werten von Burkwil orientieren können. Das einzelne, persönliche Engagement bleibt indessen freiwillig. Mit einer Anlaufstelle für verschiedene Anliegen innerhalb der Siedlung und insbesondere für Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie mit der Lancierung von Veranstaltungen unterstützt die Stiftung die Siedlung nachhaltig in deren Betrieb und Weiterentwicklung.

Fragen zur Infrastruktur und den Dienstleistungen

Fragen zur Materialisierung

  • Welche Vorteile haben Holz und Lehm als Baumaterial?

    Die Verwendung von ökologischen Baumaterialien zählt zu den Grundsätzen von Burkwil und macht es zu einem ökologischen Leuchtturmprojekt. Holz und Lehm sind Naturmaterialien, die sich optimal ergänzen. Sie wurden deshalb in ihrer Kombination bereits in der frühen Projektphase für ihren Einsatz in Burkwil getestet. Holz ist ein nachwachsender, regional verfügbarer Baustoff (geringe Transportwege) und verfügt über erstklassige wohnklimatische Eigenschaften. Die Erfahrungen mit Holz zeigen, dass damit modernste Bauten realisierbar sind und weitgehend auf weitere umweltbelastende Baustoffe verzichtet werden kann. Lehm hat eine Jahrtausende alte Tradition. Sei dies als Mauerwerk in Form von Stampflehm oder als Ergänzung zu Holz im Innenraum. Lehm erlebt heute in der Architektur eine Renaissance – und kann erst noch unmittelbar vor Ort erzeugt werden. Im Falle von Burkwil besteht die gesamte Tragstruktur aus Holz (Vollholzstruktur), der Lehm ergänzt die Holzstruktur sowohl im Aussen- wie im Innenbereich.

  • Inwiefern beeinflusst die Fassadenbegrünung das Mikroklima?

    Bewachsene Fassaden reduzieren die Sonneneinstrahlung um bis zu fünfzig Prozent, regulieren den Wärmehaushalt im Gebäude und können für eine lokale Abkühlung von zwei bis zehn Grad Celsius führen. In der Folge lassen sich zum Beispiel auch die Heizkosten markant senken. Burkwil prüft deshalb entsprechende Massnahmen zur Fassadenbegrünung.

Fragen zur Stiftung

  • Wer ist die Stiftung Burkwil?

    Die Stiftung Burkwil wurde im Jahr 2018 als gemeinnützige Stiftung gegründet. Sie ist nachhaltig ausgerichtet und gesellschaftlich engagiert. Stiftungszweck ist die Realisation eines Mehrgenerationen-Siedlungsprojektes sowie dessen Betrieb. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Ziele.

  • Welches ist die Vision von Burkwil?

    Mit dem Mehrgenerationen-Siedlungsprojekt Burkwil soll ein nachhaltiger Lebensraum entstehen. Für Mensch und Natur. Fürs Quartier. Burkwil vereint Leben, Wohnen und Kleingewerbe und bietet bezahlbaren Wohn- und Lebensraum für Menschen aus allen Generationen und sozialen Schichten. Burkwil fördert eine gelebte Gemeinschaft, unterstützt einen nachhaltigen Lebensstil und ermöglicht selbständiges Wohnen im Alter. Der Siedlungsbetrieb bietet bei Bedarf Unterstützung im Alltag. Damit ein Miteinander und Nebeneinander für Alt und Jung möglich ist.