Mit den rund 140 Stangen wird so die Struktur der Gebäude erkennbar. Sämtliche Vorgaben der neuen Meilemer Bauzonenordnung sind eingehalten. Insbesondere auf der nördlichen Seite des Areals entlang der Lütisämetstrasse wurde die Baumasse nicht voll ausgeschöpft. Nach der formellen Eingangsprüfung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung und die Auflage im Gemeindehaus Meilen. Die Pächter sowie Halterinnen und Halter von Familiengärten können die Flächen gemäss Absprache weiterhin bis zur Baufreigabe nutzen.