Mit den rund 140 Stangen wird so die Struktur der Gebäude erkennbar. Sämtliche Vorgaben der neuen Meilemer Bauzo­nen­ordnung sind einge­halten. Insbe­sondere auf der nördlichen Seite des Areals entlang der Lütis­ä­met­strasse wurde die Baumasse nicht voll ausge­schöpft. Nach der formellen Eingangs­prüfung erfolgt die öffentliche Bekannt­machung und die Auflage im Gemein­dehaus Meilen. Die Pächter sowie Halte­rinnen und Halter von Famili­en­gärten können die Flächen gemäss Absprache weiterhin bis zur Baufreigabe nutzen.