Die Stiftung nach Schweizer Recht

Ein Stiftungszweck kann – in den Schranken der Rechtsordnung – frei gewählt werden. Weiter kann er dauerhaft oder zeitlich beschränkt sein. Vorausgesetzt ist jedoch immer, dass er klar definiert ist. Im Falle der Stiftung Burkwil ist der Zweck die Realisierung eines ökologisch und sozial nachhaltigen Mehrgenerationen-Wohnprojekts. Mit der Gründung der Stiftung ist das Vermögen von der Stifterin an die Stiftung übergegangen und kann nicht mehr zurückerlangt werden. Wie der Stiftungszweck kann auch die Höhe des Stiftungsvermögens grundsätzlich frei gewählt werden, bedingt wird hier einzig, dass das gewidmete Vermögen dem Zweck angemessen ist. Jetzt kommt dem Stiftungsrat als Organ der Stiftung die Aufgabe zu, den Stiftungszweck zu realisieren und das Vermögen entsprechend einzusetzen.